Hauptuntersuchung (HU)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Straßenverkehrsrechts für die nach § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen auf ihre Verkehrssicherheit durch den amtlichen Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
Vgl. auch Zwischenuntersuchung.
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