festes Termingeschäft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Termingeschäft, bei dem eine unbedingte Pflicht zur Vertragserfüllung besteht, d.h. beide Vertragsparteien sind an die Erfüllung des Vertrags gebunden und Lieferung sowie Bezahlung müssen zu dem vereinbarten Termin erfolgen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.