Direkt zum Inhalt

erfüllungshalber

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Übernahme einer neuen Verbindlichkeit zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers, z.B. der Schuldner gibt einen Scheck oder einen Wechsel; andere Form: Leistung an Erfüllungs Statt. Bei Übernahme erfüllungshalber bleibt die alte Verbindlichkeit neben der neuen bestehen und erlischt erst nach völliger Befriedigung des Gläubigers. Übernimmt der Schuldner zur Befriedigung seines Gläubigers eine neue Schuld, so ist im Zweifel anzunehmen, dass diese nur erfüllungshalber übernommen wird (§ 364 II BGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "erfüllungshalber"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap erfüllungshalber Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erfuellungshalber-36442 node36442 erfüllungshalber node37090 Leistung an Erfüllungs ... node36442->node37090 node40911 Leistung node36626 Erfüllung node36626->node37090 node30231 an Erfüllungs Statt node30231->node36442 node30231->node37090 node47636 Wechsel node30231->node47636 node35302 Forderungsabtretung node30231->node35302 node48519 Zedent node30231->node48519 node42538 Scheck node30231->node42538 node37090->node40911 node50243 zahlungshalber node50243->node36442
    Mindmap erfüllungshalber Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erfuellungshalber-36442 node36442 erfüllungshalber node37090 Leistung an Erfüllungs ... node36442->node37090 node30231 an Erfüllungs Statt node30231->node36442 node50243 zahlungshalber node50243->node36442

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete