Novel-Food-Verordnung (EG)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (ABl. EG Nr. L 43 S. 1) ist in Deutschland am 15.5.1997 als unmittelbar geltendes EU-Recht in Kraft getreten. Die Novel-Food-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und für den Verbraucherschutz bei mithilfe gentechnischer Verfahren hergestellter neuartiger Lebensmittel. Solche genetisch veränderten Lebensmittel müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, grundsätzlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden (Art. 6). Sie sind zu kennzeichnen (Art. 8). Zuständige Behörde für die Anzeige-, Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren solcher Lebensmittel ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilweise im Benehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR); geregelt in der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) i.d.F. vom 14.2.2000 (BGBl. I 123) m.spät.Änd.