negative Wirtschaftsgüter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Gegensatz zu den (positiven) Wirtschaftsgütern in der Steuerbilanz alle passivierungsfähigen Lasten, wie Verbindlichkeiten, Garantieverpflichtungen, Pensionsanwartschaften, noch nicht fällige Miet- und Zinsschulden (passive Rechnungsabgrenzungsposten) etc.
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