Kontoscreening
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung nach dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, seit dem 1.7.2002 sämtliche Geschäfts- und Privatkonten regelmäßig auf verdächtige Transaktionen zu überprüfen (vgl. § 25a I Nr. 4 KWG).
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