komplementärer Handel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beim komplementären Handel ergänzen sich die Handelsstrukturen der beteiligten Länder, indem gegenseitig Waren gehandelt werden, die im Empfängerland nicht produziert werden
Beispiel: Erdöl - High-Tech-Maschinen.
Gegensatz: substitutiver Handel.
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