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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Cahier des Charges; eine Broschüre, die alle wichtigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einzelheiten einer Ausschreibung enthält: Angaben über Güte und Menge der Ware, technische Abwicklung (z.B. bei Bauvorhaben), Liefer- bzw. Leistungstermin, Angebotstermin, Erfüllungsbedingungen etc.
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