nicht eheliches Kind
(weitergeleitet von eheliches Kind)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts, Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 (BGBl. I 2942) und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz wurde die zivilrechtliche Ungleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder aufgehoben. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern greifen jedoch weiterhin Sonderregeln zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft (§§ 1592 ff. BGB) und zur Unterhaltspflicht (§§ 1615a ff. BGB) ein.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
nicht eheliches Kind
ausgehend
eingehend
nicht eheliches Kind
ausgehend