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Preisverzeichnis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Preisaushang.

    2. Bankwesen: Übersicht über alle wichtigen Preise für Dienstleistungen der Kreditinstitute, deren Inanspruchnahme dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Das Preisverzeichnis wird von den Kreditinstituten in den Schalterhallen zur Einsicht ausgelegt (Preisauszeichnungspflicht).

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