Rentenrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilgebiet der Finanzmathematik. Ermittlung von Rn (Rentenendwert; Gesamtwert einer Rente am Ende der Zahlungen), R0 (Rentenbarwert; Gesamtwert der Rente am Anfang der Zahlungen) und r (Rate, die einzelne Ein- oder Auszahlung, alle Zahlungsbeträge sind gleich hoch), wobei q der Zinsfaktor ist, mit dem die Raten in jedem Jahr verzinst werden, mit q = 1 + p/100.
Formeln: a) Nachschüssige Rentenrechnung:
b) Vorschüssige Rentenrechnung:
Vgl. auch Rente.
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