ruhende Lieferung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lieferung, bei der der gelieferte Gegenstand im Zuge der Lieferung nicht befördert oder versendet wird. Fälle von ruhenden Lieferungen sind z.B. der Bau eines Hauses durch einen Bauunternehmer (Werklieferung), die Lieferung eines Grundstücks oder auch die Lieferung der Ware vom Kommittenten an den Kommissionär in der logischen Sekunde unmittelbar vor dem Verkauf der Kommissionsware vom Kommissionär an den Endkunden. Von Bedeutung für die Bestimmung des Orts der Lieferung.
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