Reederei-Lieferschein
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Konnossement-Teilscheins, bei der der Importeur der Reederei das Konnossement zurückgibt und sich dafür Lieferscheine ausstellen lässt, deren Anzahl und Inhalt sich nach dem Abnehmerkreis und dessen Nachfrage richten. Die Aushändigung der Ware am Kai erfolgt gegen Rückgabe des Lieferscheins.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.