Packing Credit
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Anticipatory Credit, Bevorschussungskredit. 1. Begriff: Der Packing Credit ist ein Akkreditiv, in dem die akkreditiveröffnende Bank eine andere Bank (sog. Zweitbank) durch eine Klausel ermächtigt, dem Akkreditivbegünstigten aus dem Akkreditiv einen Vorschuss auszuzahlen. Für den gewährten Vorschuss übernimmt die akkreditiveröffnende Bank die Haftung. Voraussetzung der Bevorschussung ist regelmäßig, dass der Akkreditivbegünstigte eine Erklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, die im Akkreditiv geforderten (Versand-)Dokumente später, aber vor Verfall des Akkreditivs einzureichen. Darüber hinaus kann die Bevorschussung an die Bedingung geknüpft sein, dass der Akkreditivbegünstigte Sicherheiten zu stellen hat, die sich i.Allg. auf die zu liefernde Ware beziehen und die durch einzureichende Dokumente nachzuweisen sind. Packing Credits können unbestätigt oder von einer anderen Bank bestätigt sein.
2. Red Clause/Green Clause (Green Clause, Red Clause): Packing Credits werden in Literatur und Praxis manchmal als Red-Clause-Akkreditive bezeichnet. Dies hängt damit zusammen, dass die Ermächtigung an die Zweitbank zur Leistung eines Vorschusses von der akkreditiveröffnenden Bank zur Hervorhebung früher mit roter Tinte in das Akkreditiv eingetragen wurde. Analog erklärt sich die Bezeichnung Green-Clause-Akkreditive. Die in der Literatur vorgeschlagene Unterscheidung zwischen Red-Clause- und Green-Clause-Akkreditiven unter dem Aspekt der Stellung von Sicherheiten für den Vorschuss findet keine durchgängige Anwendung.