Tarifkilometer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einheit für die Berechnung der Beförderungsentgelte im Bahnverkehr. Es wird nicht die effektive Beförderungsstrecke zugrunde gelegt, sondern die in Entfernungstafeln abzulesenden bahnamtlich ermittelten
(1) Ortsentfernungen (für die Strecke zwischen zwei an der gleichen Strecke liegenden Bahnhöfen),
(2) Knotenentfernungen (für Tarifkilometer zwischen zwei im Bahnnetz als „Knoten“ gekennzeichneten Tarifbahnhöfen) sowie
(3) ggf. zusätzlich die Anstoßentfernung (eine im Bahnhofsverzeichnis ausgewiesene Entfernung von einem nicht unter
(1) und
(2) aufgeführten Bahnhof bis zum nächstgelegenen Knotenpunkt).
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