Sympathiestreik
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Streik zur Unterstützung des Arbeitskampfes anderer Arbeitnehmer in einem anderen Tarifbereich (auch Unterstützungsstreik genannt). Sympathiestreiks sind nach neuer Rechtsprechung grundsätzlich zulässig; allerdings müssen sie verhältnismäßig sein (BAG, 19.6.2007 -1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055) (Streik).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Schlechtleistung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifvertrag
höhere Gewalt
ordentliche Kündigung
eingehend
Sympathiestreik
ausgehend