Wohnsitzstaatprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff des Internationalen Steuerrechts: das Prinzip, dass das Recht zur Besteuerung von Einkünften dem Wohnsitzstaat (korrekt: Ansässigkeitsstaat) des Steuerpflichtigen zugesprochen werden sollte. Das gegenteilige Prinzip ist das Quellenstaatprinzip.
2. Die geltenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen folgen keinem der beiden Prinzipien durchgängig, sondern stellen einen Kompromiss dar. Zahllose Regelungen folgen dem Quellenstaatprinzip, jedoch ist das Wohnsitzstaatprinzip als Auffangregelung für alle diejenigen Einkünfte üblich, für die keine anderweitige Regelung getroffen wurde (Art. 21 des OECD-Musterabkommens).
Vgl. auch Internationales Steuerrecht (IStR).
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