Wechselsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine von der Landesfinanzverwaltung verwaltete Steuer auf den Kapital- und Zahlungsverkehr (Verkehrsteuer), die dem Bund zufließt. Sie besteuerte gezogene und eigene Wechsel und gewisse wechselähnliche Urkunden. Im Zuge der Einführung des Binnenmarktes in Deutschland zum 1.1.1992 abgeschafft. Das Aufkommen der Wechselsteuer betrug 1991 (umgerechnet) 167,6 Mio. Euro.
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