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Unternehmensteuer

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Oberbergriff für sämtliche Steuern, denen die Unternehmen unterliegen. Im dt. Steuersystem werden im wesentlichen drei verschiedene Steuerarten unterschieden:
    (1) Ertragsbesteuerung: Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer. Die Gesellschafter von Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen auf erzielte Gewinne Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer. An Anteilseigner ausgeschüttete Dividenden unterliegen der jeweiligen persönlichen Einkommensteuer. Erzielt das Unternehmen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, ist die kommunale Gewerbesteuer zu zahlen. Zur Einkommen- und Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben.
    (2) Verbrauchsbesteuerung: Umsatz-, Grunderwerbsteuer. Die Umsatzsteuer wird beim Unternehmen erhoben, wird aber durch den Endverbraucher getragen. Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Grundstücks erhoben.
    (3) Substanzbesteuerung: Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Grundsteuer wird (als Gemeindesteuer) auf das Eigentum an Grundstücken erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt an, wenn Unternehmen (oder Unternehmensteile) vererbt oder verschenkt werden.

    Vgl. auch Unternehmensbesteuerung.

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    Mindmap "Unternehmensteuer"

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