Transfusionsgesetz (TFG)
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Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz (TFG)) i.d.F. vom 28.8.2007 (BGBl. I 2169) m.spät.Änd. zielt darauf ab, eine größtmögliche Sicherheit für die Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu erreichen. Sowohl bei den Blutspenden als auch bei der Verwendung von Blutprodukten soll das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten vermieden werden. Hierzu regelt das Transfusionsgesetz die wesentlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Blutspende- und Transfusionswesen (wie Anforderungen an die Spendeeinrichtungen und die Auswahl der spendenden Personen, an die Entnahme der Spende und Spenderdokumentation, Qualitätssicherung der Transfusion, Unterrichtungspflichten der Ärzte bei schwerwiegenden Komplikationen, das Verfahren der Rückverfolgung).