Vollmacht-Spediteur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch eine vom Frachtbriefempfänger ausgestellte Einzel- oder Generalvollmacht wird der Spediteur zum Empfang der Güter bei dem Eisenbahnunternehmen bevollmächtigt. Der Vollmacht-Spediteur leistet Zahlung (als Vertreter des Empfängers) für die auf den Sendungen ruhenden Frachten und evtl. Nachnahme. Zwischen Vollmacht-Spediteur und seinen Kunden gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Geschäfte werden deshalb auch durch den Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (SVS/RVS) versichert.
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