Wandelgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein Börsentermingeschäft (Termingeschäft), bei dem sich der eine Vertragspartner das Recht ausbedingt, auf seinen Wunsch Lieferung bzw. Abnahme der Ware vor dem Termin zu fordern. Die Abschlussformeln für derartige Geschäfte lauten „per ultimo täglich” oder „per ultimo auf Kündigung”.
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