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Vorlagen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pläne, Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Matritzen, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Manuskripte u. Ä., die als Produktionsunterlage dienen.

    Zollrechtliche Behandlung: Der in Vorlagen, nach denen im Drittland Waren angefertigt werden, verkörperte Wert geistiger Leistungen wird bei der Verzollung der eingeführten Waren nur berücksichtigt, wenn sie außerhalb der Union erarbeitet worden sind (Art. 71 UZK).

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