Wechselkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
allg. ein Kredit, der durch einen Wechsel gesichert ist. Eine Form dieses Kredits ist der Akzeptkredit und als Sonderform des Akzeptkredits im internationalen Handel der Rembourskredit. I.wS. gehört auch der Diskontkredit dazu. Da jedoch der Diskontkredit vom Wechselschuldner (Bezogenen) zurückgezahlt wird, liegt rechtlich gesehen keine Kreditvergabe, sondern ein Forderungsverkauf an das Kreditinstitut vor (außer bei Solawechseln). Auch kann der Lieferantenkredit zu den Wechselkrediten gezählt werden, wenn der Lieferant zur Absicherung seiner Forderung einen Wechsel auf den Abnehmer seiner Waren oder Dienstleistungen zieht (gezogener Wechsel).
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