Versicherungsausweis
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sozialversicherungsausweis; Ausweis (ohne Lichtbild), der Name und Rentenversicherungsnummer eines Arbeitnehmers enthält; eingeführt zum 1.7.1991. Bei Beschäftigungsaufnahme vorzulegen. Von Beschäftigten im Baugewerbe, Schaustellergewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe sowie in Wirtschaftsbereichen bzw. -zweigen, die das der Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestimmt, ständig mitzuführen. In diesen Fällen wird der Versicherungsausweis mit Lichtbild ausgestellt. Dient der besseren Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse. Gesetzliche Regelung in § 18h SGB IV.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Delegation
Haftung
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Revision
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Versicherungsprinzip
Verwaltung
Verwaltungsakt
berufliche Fortbildung
juristische Person
Äquivalenzprinzip
eingehend
Versicherungsausweis
ausgehend