Erdbeben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben gehören damit zu den Elementargefahren. Schäden durch Erdbeben sind i.d.R. in der erweiterten Elementargefahrenversicherung versicherbar. Eine Erdbebenmindeststärke nach der Richterskala wird als Voraussetzung für einen versicherten Schaden üblicherweise nicht gefordert.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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