Aktiv-Aktiv-Methode
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Variante zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Aktiv-Aktiv-Methode unterstellt, dass vorzeitig zurückgeflossene Darlehensmittel für die Restlaufzeit wieder einem neuen Kreditgeschäft zugeführt werden können. Mit dem Begriff Restlaufzeit ist allerdings nicht die Restlaufzeit des Darlehens gemeint, sondern der Zeitraum der geschützten Zinserwartung. Nach Ablauf von 10 Jahren hätte der Darlehensnehmer ohnehin ein gesetzliches Kündigungsrecht des Festzinsdarlehens. Dafür gilt allerdings eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, demnach könnte das Kreditinstitut bei einem solchen Darlehen nur bis zum Ablauf von 10 1/2 Jahren Vorfälligkeit beanspruchen.
Bei der Berechnung erfolgt eine Schadensaufspaltung. Der Kunde hat dem Kreditinstitut erstens den entgangenen Gewinn (Zinsmargenschaden) zu ersetzen. Zweitens kann die Bank den Zinsverschlechterungsschaden einfordern, wenn sie den Ersatzkredit nur zu einem niedrigeren Kreditzins ausreichen kann. Berücksichtigt werden muss ferner der Wegfall der anteiligen Risiko- und Verwaltungskosten.
Da diese Methode zur Offenlegung der Zinsmarge führt, wird sie in der Praxis nur von wenigen Kreditinstituten angewendet.