Lärmschutzverordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lärmschutzverordnung vom 12.6.1990; (BGBl. I S. 1036) zur Festsetzung der Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche. Mit der Verordnung sind die von den Verwaltungen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte festgelegt, wobei die gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz berücksichtigt wurden. Nachfolgende Grenzwerte dürfen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen nicht überschritten werden.
Grenzwerte in Dezibel (A)
| Tag | Nacht |
in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen | 57 | 47 |
in reinen und allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten | 59 | 49 |
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | 64 | 54 |
in Gewerbegebieten | 69 | 59 |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
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Objektart
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Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
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vorvertragliche Informationspflichten
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