Mietermodernisierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Seit 1981 haben auch Mieter von Wohnungen die Möglichkeit, Bausparmittel gemäß § 2 WoPG prämien- und steuerbegünstigt für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der von ihnen angemieteten Wohnungen einzusetzen.
Grundlage sollte dabei eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sein, in der die geplanten Maßnahmen detailliert beschrieben werden und der Vermieter seine Zustimmung zu deren Durchführung gibt. Eine entsprechende Mustervereinbarung ist vom Bundesjustizministerium herausgegeben worden. Werden anlässlich einer Mietermodernisierung Bauspardarlehen eingesetzt, hat ebenfalls eine entsprechende Sicherstellung zu erfolgen, d.h. der Vermieter müsste bei der Sicherheitenstellung mitwirken.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Mietermodernisierung
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eingehend
Mietermodernisierung
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