Mietwohnraum
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mietwohnraum nach § 17 WoFG ist Wohnraum, der den Bewohnern aufgrund eines Mietverhältnisses oder eines genossenschaftlichen oder sonstigen ähnlichen Nutzungsverhältnisses zum Gebrauch überlassen wird. Zu beachten ist dabei eine Mietbindung und eine Belegungsbindung, d.h. es kommen nur Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein infrage.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abschreibung nach Eigennutzung
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Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Mietwohnraum
ausgehend
eingehend
Mietwohnraum
ausgehend