Zulässigkeit von Bauvorhaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist im Baugesetzbuch wie folgt geregelt:
§ 29 BauGB | Begriff des Vorhabens |
§ 30 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes |
§ 31 BauGB | Ausnahmen und Befreiungen |
§ 32 BauGB | Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarf, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen |
§ 33 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung |
§ 34 BauGB | Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile |
§ 35 BauGB | Bauen im Außenbereich |
§ 36 BauGB | Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde |
§ 37 BauGB | Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder |
§ 38 BauGB | Bauliche Maßnahmen aufgrund von anderen Gesetzen |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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