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Wohnflächenverordnung (WoFlV)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zum 1.1.2004 ist die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) in Kraft getreten. Sie hat die entsprechenden Paragrafen der II. Berechnungsverordnung ersetzt. Zwingend anzuwenden ist die neue Norm - wie schon bislang - nur für den öffentlich geförderten Wohnraum. Es ist allerdings geübte Praxis, dass die Wohnflächenverordnung grundsätzlich angewendet wird.

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