Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zum 1.1.2004 ist die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) in Kraft getreten. Sie hat die entsprechenden Paragrafen der II. Berechnungsverordnung ersetzt. Zwingend anzuwenden ist die neue Norm - wie schon bislang - nur für den öffentlich geförderten Wohnraum. Es ist allerdings geübte Praxis, dass die Wohnflächenverordnung grundsätzlich angewendet wird.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
ausgehend
eingehend
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
ausgehend