Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern
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§ 3 Nr. 39 EStG; der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen bzw. Mitarbeiterbeteiligungsfonds ist durch das am 1.7.2021 in Kraft getretene Fondsstandortgesetz auf 1.440 Euro jährlich erhöht worden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.
Als Unternehmen des Arbeitgebers gilt auch ein Unternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes. Als Wert der Vermögensbeteiligung ist der gemeine Wert anzusetzen.
Die Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§19a EStG) ist zu beachten.