Smurfing
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1. Begriff: Smurfing (engl. für „Schlumpfen“) bezeichnet im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Geldwäsche die Einzahlung einer durch Straftaten erlangten großen Bargeldmenge in kleineren Teilbeträgen auf ein Konto, um das wahre Ausmaß der Transaktion zu verschleiern. Der Begriff leitet sich vom engl. Namen der Comicfigur der Schlümpfe ab. Die Schlümpfe bilden eine Gruppe aus vielen kleinen Figuren. In diesem Sinne wird beim Smurfing aus kleinen Einzelbeträgen eine große Geldsumme zusammengetragen. Dies geschieht mit dem Ziel, möglichst wenig Aufmerksamkeit dabei zu erregen, das Geld in den offiziellen Wirtschaftskreislauf zu bringen. Das erfolgt bspw. über Spielbanken, Sportwetten, überteuerte Übernachtungen, Wechselstuben, die Einzahlung (hoher Beträge) auf Nummernkonten bzw. Konten mit Decknamen, das Akzeptieren schlechter Bankkonditionen oder den Erwerb von Wertpapieren oder Luxusgütern.
2. Anwendung: Anwendung findet Smurfing v.a. bei Summen über 15.000 Euro, da ab Einzahlungsbeträgen von 15.000 Euro zwingend eine Identifikation des Einzahlers und eine Speicherung der Daten über fünf Jahre vorgeschrieben ist (§ 3 GwG, in Österreich § 40 I BWG). Allerdings gilt diese Bestimmung nicht ausschließlich für Summen über 15.000 Euro, sondern auch für kleinere, in Summe 15.000 Euro übersteigende Beträge. Eine Verbindung zwischen kleineren Teilbeträgen ist anzunehmen, wenn die Transaktionen auch in einem einzigen Vorgang durchgeführt hätten werden können. Stellt sich ein derartiger Zusammenhang erst später heraus, ist die Identifikation des Einzahlers nachzuholen.
3. Regelung in Nordamerika: In den USA bestimmt der Bank Secrecy Act eine Meldepflicht durch das Kreditinstitut bei Beträgen über 10.000 US-Dollar. In Kanada gilt eine Grenze von 10.000 CAN-Dollar.