Deponieverordnung
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Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) vom 27.4.2009 (BGBl. I 900) m.spät.Änd., regelt die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien sowie die Voraussetzungen für die Ablagerung von Abfällen. Mit der Verordnung werden die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengeführt. Die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung wurden dabei inhaltsgleich übernommen, sodass der Stand der Deponietechnik beibehalten wurde, und mit den technischen Anforderungen der DepV zudem neue Impulse bekommen hat. Die Abfallablagerungsverordnung sowie die Deponieverwertungsverordnung wurden mit Erlass der DepV aufgehoben. Ebenso die TA Siedlungsabfall, die TA Abfall sowie die allgemeine Abfallverwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen.