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Visakodex

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1) regelt die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU und für geplante Aufenthalte im EU-Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum. Die Verordnung legt zudem die Drittstaaten fest, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum für den Flughafentransit benötigen, und regelt die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung dieser Visa. Das deutsche Recht wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 (BGBl. I 2258) an die Verordnung angepasst.

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