Drei-Parteien-System
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Abwicklung von Kartenzahlungen erfolgt in der Regel in Drei- oder Vier-Parteien-Systemen. Ein Drei-Parteien-System (z.B. American Express) besteht aus den folgenden Stakeholdern:
a) Kartenscheme, das sowohl für die Anwerbung des Händlers zur Akzeptanz der Kreditkarte (Acquiring), als auch für die Ausgabe der Kreditkarte an den Kunden (Issuing) verantwortlich ist;
b) Karteninhaber (Kunde);
c) Akzeptanzstelle (Händler). Einige Drei-Parteien-Systeme geben Lizenzen an dritte Zahlungsdienstleister heraus, um Händler zu gewinnen (Acquiring-Lizenz) und/oder selbst Karten auszugeben (Issuing-Lizenz).
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