Direkt zum Inhalt

Zahlungsdienstleister

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Institut, das befugt ist, Zahlungsdienste anzubieten. Dies sind gemäß § 1 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG):
    a) Einlagenkreditinstitute i.S.d. Artikels 4 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die im Inland zum Betrieb zugelassen sind, sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sofern sie Zahlungsdienste erbringen,
    b) E-Geld-Institute i.S.d. Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b und des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie 2009/110/EG, die im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind, sofern sie Zahlungsdiente erbringen,
    c) der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Träger bundes- oder landesmittelbarer Verwaltung einschließlich der öffentlichen Schuldenverwaltung, der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit, soweit sie außerhalb ihres hoheitlichen Handelns Zahlungsdiente erbringen,
    d) die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union oder den anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit sie außerhalb ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde oder andere Behörde Zahlungsdienste erbringen und
    e) Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne unter a) bis d) zu fallen (Zahlungsinstitute).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zahlungsdienstleister"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Zahlungsdienstleister Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsdienstleister-54175 node54175 Zahlungsdienstleister node53453 Zahlungsdienst node54175->node53453 node34781 Europäische Zentralbank (EZB) node37317 Kreditinstitute node48118 Überweisung node53453->node34781 node53453->node37317 node53453->node48118
    Mindmap Zahlungsdienstleister Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsdienstleister-54175 node54175 Zahlungsdienstleister node53453 Zahlungsdienst node54175->node53453

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete