Niedrigstwertprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Immobilienbewertung muss dem Niedrigstwertprinzip Rechnung getragen werden, z.B. durch eine Plausibilitätskontrolle zwischen Wertermittlung anhand von Bauzahlen und/oder Ortsbesichtigung und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis bzw. den Gestehungskosten. Der Verkehrswert ergibt sich immer aus dem niedrigsten Wert.
Auch bei der Festsetzung des Beleihungswertes wird das Niedrigstwertprinzip angewendet, d.h. der festgesetzte Beleihungswert darf den Kaufpreis oder die Gesamtgestehungskosten ausnahmslos nicht überschreiten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Niedrigstwertprinzip
ausgehend
eingehend
Niedrigstwertprinzip
ausgehend