Barge-Verkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leichter-Verkehr;kombinierter Verkehr, bei dem unselbständige Fahrzeuge (Barge, Leichter, LASH-Leichter) sowohl in Schubverbänden auf Binnenwasserstraßen als auch auf Hochseeschiffen transportiert werden; die volkswirtschaftliche Bedeutung des Barge-Verkehrs ist relativ gering.
Vgl. auch kombinierter Verkehr.
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