Beauftragter für die Belange behinderter Menschen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wird von der Bundesregierung bestellt und hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ferner soll sich der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen dafür einsetzen, die unterschiedlichen Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männer zu berücksichtigen und geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu beseitigen. Näheres geregelt im Behindertengleichstellungsgesetz.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Beauftragter für die Belange behinderter Menschen
ausgehend
eingehend
Beauftragter für die Belange behinderter Menschen
ausgehend