Betroffener
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene derjenige, gegen den das Verfahren bei einem gegen ihn gerichteten Tatverdacht anhängig ist. Der Begriff bezieht sich auf alle Verfahrensstadien einschließlich der Vollstreckung (vgl. §§ 55, 66, 72 OWiG).
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