Betroffener
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene derjenige, gegen den das Verfahren bei einem gegen ihn gerichteten Tatverdacht anhängig ist. Der Begriff bezieht sich auf alle Verfahrensstadien einschließlich der Vollstreckung (vgl. §§ 55, 66, 72 OWiG).
Mindmap "Betroffener"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Handlungsvollmacht
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Betroffener
ausgehend