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Betroffener

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der Betroffene derjenige, gegen den das Verfahren bei einem gegen ihn gerichteten Tatverdacht anhängig ist. Der Begriff bezieht sich auf alle Verfahrensstadien einschließlich der Vollstreckung (vgl. §§ 55, 66, 72 OWiG).

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