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Drittaufwand

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei der Einkommensteuer die Bezeichnung für Aufwendungen, die zwar mit der Erzielung von Einkünften in Verbindung stehen, die aber nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern ein Dritter getragen hat. Während Wirtschaftsgüter, die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich übereignet wurden, steuerlich bei diesem mit ihrem Wert im Zeitpunkt der Schenkung angesetzt werden können und daher die darauf entfallenden Abschreibungen als eigener Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden können, kann echter Drittaufwand einkommensteuerlich nicht geltend gemacht werden. Drittaufwand spielt in der Praxis oft eine Rolle, wenn Ehegatten ein Wirtschaftsgut gemeinsam besitzen und einer von ihnen ohne Vergütung das gesamte Wirtschaftsgut für seine betrieblichen oder beruflichen Zwecke nutzen darf; dann sind die auf den anderen Ehegatten entfallenden Aufwendungen echter Drittaufwand.

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    Mindmap "Drittaufwand"

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