in dubio pro reo
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Latein für "Im Zweifel für den Angeklagten". Es handelt sich um einen strafprozessualen Grundsatz, nach dem alle ernsthaften Zweifelsfragen bei der Entscheidung zugunsten des Angeklagten zu werten sind. Er beruht auf der allg. Unschuldsvermutung, die im Grundsatz in Art. 11 I der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und in Art. 6 II der Europäischen Menschenrechtscharta niedergelegt ist.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
in dubio pro reo
ausgehend