Direkt zum Inhalt

Erhaltungsmaßnahmen

Definition: Was ist "Erhaltungsmaßnahmen"?

Maßnahmen an Gebäuden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen an Gebäuden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Diese Erhaltungsmaßnahmen müssen von einem Mieter geduldet werden und sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich. Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen (§ 555a BGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Erhaltungsmaßnahmen"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete