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EU-kritische Parteien und Populisten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtspopulisten und Nationalisten diskutieren und fordern den Austritt ihrer Nationalstaaten aus der Europäischen Union (EU) in Deutschland (Dexit), Dänemark (Danexit), Finnland (Fixit), Frankreich (Frexit), den Niederlanden (Nexit), Portugal (Pexit), Schweden (Swexit), Spanien (Spexit), Tschechien (Czexit) und Österreich (Öxit). In mehreren EU-Mitgliedstaaten stellen EU-kritische Parteien die Regierung (Polen, Ungarn, UK, Finnland, Lettland, Litauen, Slowakei, Tschechien, Österreich), in anderen EU-Mitgliedstaaten sind sie ins Parlament eingezogen (Deutschland, Dänemark, Schweden, Frankreich). Die europäische Flüchtlingskrise 2015/2016 verstärkte die kritische Haltung vieler EU-kritischer Parteien. Hinsichtlich der Euro-Krise (Schuldenkrise und Währungskrise) steht wiederholt das Ausscheiden der betroffenen Euro-Länder Griechenland (Grexit) und Italien (Italexit) zur Debatte. Die Rechtspopulisten und Nationalisten operieren häufig mit falschen und verdrehten Fakten, zielen auf die Ängste der Bürger ab und bieten keine konstruktive Alternativen. (Teil-)Auslöser und zugleich Folge der Krise der Europäischen Union. Mit dem Juncker-Plan (Weißbuch zur Zukunft Europas) versucht die Europäische Kommission auf die Krise der Europäischen Union und den Brexit zu reagieren.

    Fehlerhafte Argumentation: EU-kritische Parteien und ihre Anhäger übersehen in der Argumentation oft, dass Brüssel nicht eine fremde Macht von Bürokraten ist, sondern der Ort, an welchem sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten treffen, um mehrheitlich die Politik der EU abzustimmen (Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union). Das Europäische Parlament wird von allen EU-Bürgern demokratisch gewählt und die Europäische Kommission, die von allen Mitgliedstaaten mit Kommissaren bestückt wird, macht Gesetzgebungsvorschläge und führt die Verwaltung der EU im Interesse ihrer Mitgliedstaaten durch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist der Hüter der EU-Verträge (EUV, AEUV, EAGV) und wird von den Mitgliedstaaten mit Richtern aus ihrem Land besetzt. Letztlich sind die Mitgliedstaaten für die Steuerung und die Inhalte der gemeinsamen EU verantwortlich. Veränderte Mehrheiten in den Mitgliedstaaten verändern dabei die Bildung des politischen Konsenz in der EU. Verschiedene Anzeichen deuten künftig vermehrt auf eine Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten, vgl. Juncker-Plan (Weißbuch zur Zukunft Europas), Kerneuropa.

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