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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
geplanter Ausstieg von Private-Equity- oder Venture-Capital-Gesellschaften aus einer Beteiligungsanlage zur Realisierung einer finanziellen Rendite. Die Veräußerung kann im Zuge eines Verkaufs an die ursprünglichen Eigentümer (Buyback), ein Industrieunternehmen (Trade Sale), eine nachfolgende Private-Equity- oder Venture-Capital-Gesellschaft (Secondary Sale) oder im Wege eines Börsenganges (Going Public) erfolgen. Im Falle einer negativen Unternehmensentwicklung ist auch eine Liquidierung möglich.
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