Frost
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eintritt von Temperaturen unter 0°C, die eine Veränderung des Aggregatszustands von Wasser zu Eis mit sich bringen. Wenn Eis gefriert, vergrößert sich das Volumen, dadurch entstehen Schäden in/an Rohren, Leitungen, Armaturen etc. Der eigentliche Wasserschaden tritt dann auf, wenn das Eis wieder auftaut und nun aus den beschädigten Stellen das Wasser austritt. Frostschäden sind im Rahmen der Gefahr Leitungswasser in der verbundenen Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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