Gemeinschaftsschule
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Gemeinschaftsschule wird eine Schulform bezeichnet, die als Sonderform der Gesamtschule von Schülerinnen und Schüler von Klassenstufe 1 bis 10 gemeinsam, d.h. ohne Differenzierung auf unterschiedliche Schulformen, besucht wird.
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