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Genossenschaftslehre

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wissenschaftliche Disziplin und Prüfungsfach an deutschsprachigen Hochschulen. Oft traditionell auch als Genossenschaftswesen bezeichnet. Als Sondergebiet konzentriert sich die Genossenschaftslehre auf die Organisation der Genossenschaftsunternehmung unter Anwendung von Methoden der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre; auch interdisziplinäre Betrachtung unter Einschluss der Rechtswissenschaft und der Soziologie. Heute überwiegen entscheidungsorientierte und kooperationstheoretische vor historischen Forschungsansätzen.

    Forschung und Lehre an den Genossenschaftsinstituten verschiedener Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultäten/Fachbereiche. Erstes Genossenschaftsseminar 1911 an der Universität Halle/Wittenberg; 1926 Seminar für Genossenschaftswesen an der Universität zu Köln, 1947 Institut an der Universität Marburg und interdisziplinäres Universitätsinstitut Münster. Weitere Lehr- und Forschungsstätten u. a.: Erlangen-Nürnberg, Gießen, Hamburg, Hohenheim, Wien, Potsdam, Halle, Nürtingen-Geislingen. Durch die Arbeitsgemeinschaft genossenschaftswissenschaftlicher Institute (AGI), einer gemeinsamen Einrichtung von Forschungsinstituten, werden wissenschaftliche Aktivitäten initiiert und durch die Herausgabe der „Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG)” Informationen gegeben und durchaus auch kritische Analysen der Genossenschaftsentwicklung angestellt.

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